Wie soll das gehen?
Parallel zu unserer UMFRAGE „Jugendrat in Löbau?“, soll sich auch diese Rubrik mit einer Jugendvertretung in unserer Stadt beschäftigen.
Auf dem Wahlprogramm der CDU-Löbau für die Stadtratswahl 2009 sind die Worte „Bildung eines Jugendrates“ zu lesen.
Ein gutes Jahr nach der Wahl, ist es Zeit sich auch mit diesem Thema zu beschäftigen, da die Löbauer CDU und deren Stadträte nichts von leeren Versprechungen halten.
1. Grundstein legen
Um ein Jugendrat in Löbau zu etablieren, bedarf es zunächst eines Grundsatzbeschlusses des Stadtrats. Ohne eine politische Mehrheit in der Löbauer Bürgervertretung, wäre jegliche Arbeit zur Bildung einer solchen „Institution“ vergeblich.
Deshalb sollten sich alle Fraktionen des Rates darüber bewusst werden, ob sie ein Jugendrat befürworten oder ablehnen.
Das CDU-Wahlprogramm 2009 zeigt, dass diese Frage von mindestens einer Fraktion positiv beantwortet werden dürfte.
Neben der Überzeugung der eigenen Partei/Fraktion, sollte auch unsere UMFRAGE zum Thema und deren Ergebnis berücksichtigt werden.
2. Bildung einer Projektgruppe
Sollten Politik und Bürger positiv gegenüber einem Jugendrat gestimmt sein, geht es an die konkrete Ausgestaltung.
Diese sollte durch eine Projektgruppe erarbeitet werden, welche aus Fachleuten (z.B. Schuldirektoren, Rechtskundige) und Vertretern der Löbauer Kommunalpolitik (z.B. Bürgermeister, Stadträte, Parteienvertreter) bestehen könnte.
Hierbei gilt es auch zu beachten, dass wir das Rad nicht neu erfinden müssen. Viele deutsche Städte haben schon seit langer Zeit Jugendräte/-parlamente gebildet, welche der Projektgruppe als Vorbild dienen können.
3. Realisierung des Projektes
Nach der konkreten theoretischen Ausgestaltung durch die Projektgruppe, gilt es die Theorie in die Praxis umzusetzen.
Hierbei wäre es wünschenswert, wenn die Stadtverwaltung Löbau oder ein Träger der Jugendhilfe einen Mitarbeiter bereitstellen würden, der die Arbeit im Jugendrat betreut und die Zusammenarbeit zwischen Jugendrat, Stadtverwaltung und Stadtrat koordiniert. Alternativ könnte dies auch durch einen ehrenamtlich Tätigen (§§ 17 ff. SächsGemO) erledigt werden, der dann vom Stadtrat bestellt werden müsste.
4. Fazit
Dies war zunächst nur eine sehr grobe Erläuterung darüber, wie die „Bildung eines Jugendrates“ konkret aussehen könnte und sollte.
Die spannendsten Fragen, nämlich wie der Jugendrat konkret ausgestaltet werden soll, wie er rechtlich einzuordnen ist und wie er finanziert werden könnte, müssen nach dem Grundsatzbeschluss kritisch und mit fachlicher Kompetenz insbesondere durch die Projektgruppe erarbeitet werden, um dem Stadtrat abschließend einen konkreten Entwurf einer Satzung über einen Jugendrat o.ä. vorlegen zu können.
Stefan Haase
CDU-Mitglied |